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Das OÖ. Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Autorin: Brigitte Moosbrugger
Mitte des Jahres 2001 gab die Sozialabteilung des Landes den Auftrag zur Neustrukturierung des oberösterreichischen Behindertenrechts. In der Arbeitsgruppe dieses Projektes waren erstmalig alle Personengruppen vertreten, die davon betroffen sind. Ein Jahr lang rangen vier MitarbeiterInnen der Sozialabteilung, vier BeamtInnen der Bezirkshauptmannschaften, vier Führungskräfte von Einrichtungen und vier VertreterInnen von Behindertengruppen um gute Lösungen. Heraus kam dabei der Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Hauptziel der Neustrukturierung ist der von Landesrat Josef Ackerl angestrebte Paradigmenwechsel im Behindertenbereich, der sich folgendermaßen auswirken soll:
- Selbst- bzw. Mitbestimmung: (rechtliche wie faktische) Stärkung der Position von Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen
- Rechtsvereinheitlichung für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
- Qualitäts- und Kostenmanagement: Strukturierung des Leistungsangebotes, Verfeinerung des Steuerungsinstrumentariums
- Vereinfachung der Verwaltungsabläufe
Die konkreten und für uns wichtigen Neuerungen lassen sich kurz zusammenfassen:
- Umfassender Personenkreis (gilt auch für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung)
- Selbstbestimmung, mobil vor stationär
- Mehr Rechtsansprüche, z.B. auf bedarfsgerechtes Wohnen, Persönliche Assistenz
- Subsidiäres Mindesteinkommen
Als Leistung zur Chancengleichheit wird z. B. Persönliche Assistenz genannt.
- ZIEL IST: Unterstützung unabhängigen Wohnens und selbstbestimmten Lebens
- Rechtsanspruch auf ...
- Verfügung über selbst gewählte Hilfen für persönliche Hilfe in allen Bereichen täglichen Lebens
- Vorsorge für Wahrnehmung der Arbeitgeberaufgaben (z. B. die Persönliche Assistenz GmbH) - Im Einzelfall evt. auch bei Versorgung in Einrichtung ("Hinausbegleitung") bzw. bei Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder unter 18 Jahren
- Alternativ: Mobile Pflege und Betreuung
Ein ausgleichendes (subsidiäres) Mindesteinkommen soll eine grundsätzliche finanzielle Mindest-Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle sicherstellen, die nach diesem Gesetz darauf Anspruch haben.
Vorgesehen ist auch eine verpflichtende Hilfebedarfskonferenz mit der betroffenen Person und deren VertreterIn bzw. Vertrauensperson (Peer). Damit soll verhindert werden, dass über den Kopf des Menschen mit Beeinträchtigung entschieden wird, was für ihn gut ist.
Ich, Brigitte Moosbrugger, war als Vertreterin der Menschen mit einer körperlichen Behinderung in dieser Arbeitsgruppe. Es ist mir ohne Zweifel gelungen, einige Forderungen von SLI und Anliegen von behinderten Menschen in Einrichtungen aktiv einzubringen. Wie viele Änderungen es aber geben wird, bis das Gesetz durch den Landtag genehmigt wird, ist schwer abzuschätzen. So sehr ich dieses Chancengleichheitsgesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüße, so skeptisch bin ich auch, was die konkrete Umsetzung in den Alltag betrifft. Auf diesem Prozess hin zur Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Menschen mit einer Behinderung wird es sicher noch viele Kämpfe, Erfolge und auch Rückschläge geben. Unsere Aufgabe wird es wohl sein durchzuhalten, unser Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und dabei auch immer wieder "unbequem" zu sein.



