Politik

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Behinderten-Gleichstellungsgesetz trotz massiver Proteste beschlossen

Mit 1. Jänner 2006 tritt neues Behinderten-Gleichstellungsgesetz in Kraft

Autor: Mag. Wolfgang Glaser

Am 6.7. 2005 wurde im Parlament trotz zahlreicher Proteste das Behinderten-Gleichstellungsgesetz beschlossen. Die Abgeordneten der ÖVP und BZÖ lehnten alle eingebrachten Verbesserungsvorschläge des Gesetzes im Verfassungsausschuss ab und lobten das vorliegende Gesetzespaket. Mehrfach wurde erwähnt, dass dieses Paket erst als erster Schritt anzusehen ist und man versprach die Auswirkungen des Gesetzes in zwei Jahren zu evaluieren. Konkret verhindern die Regierungsparteien damit ein ordentliches Verbandsklagerecht, annehmbare Übergangsbestimmungen und eine klare Definition von Barrierefreiheit. Weiters stimmte die Mehrheit der Abgeordneten gegen einen Anspruch auf Unterlassung und die Beseitigung von Diskriminierung sowie gegen erweiterte Rechte für den geplanten Behindertenanwalt.

Gleichstellungsgesetz ist ein gerupftes Huhn Heftige Reaktionen verursachte eine am Vortag des Beschlusses vom Aktionsbündnis "Österreich für Behindertenrechte" organisierte Protestaktion vor der ÖVP-Zentrale in Wien gegen das schwache Behinderten-Gleichstellungsgesetz, das die Interessen der Wirtschaft mehr berücksichtigt als die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung. Dem Aktionsbündnis gehören neben dem Verein Miteinander etwa 50 weitere namhafte Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung an. Klaudia Karoliny von der SLI-Linz zeigte bei der Protestaktion des Aktionsbündnisses "Österreich für Behindertenrechte" was sie vom geplanten Gesetz hält: Für sie ist das geplante Gesetz ein gerupftes Huhn.

Einige Federn für das gerupfte Huhn Der eigentliche Schöpfer des Zitates "Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist ein gerupftes Huhn", ist Caritas-Präsident Franz Küberl. Mit der "verfassungsrechtlichen Anerkennung der Gebärdensprache", die ebenfalls am 6.7. vom Parlament beschlossen wurde, bekam das gerupfte Huhn aber nun doch einige Federn zurück. Auch ein Dachverband vieler Behindertenorganisationen in Österreich, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) zeigte sich vom verabschiedeten Behindertengleichstellungsgesetz enttäuscht und meinte in einer Aussendung „Kleinmut hat Regie geführt. Das Behindertengleichstellungsgesetz ist eine Basis, mehr nicht und zahlreiche Nachbesserungen werden folgen müssen“.

Das Behindertengleichstellungsgesetz können Sie demnächst downloaden unter http://www.gleichstellung.at


Das OÖ. Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit Behinderungen

Autorin: Brigitte Moosbrugger

Mitte des Jahres 2001 gab die Sozialabteilung des Landes den Auftrag zur Neustrukturierung des oberösterreichischen Behindertenrechts. In der Arbeitsgruppe dieses Projektes waren erstmalig alle Personengruppen vertreten, die davon betroffen sind. Ein Jahr lang rangen vier MitarbeiterInnen der Sozialabteilung, vier BeamtInnen der Bezirkshauptmannschaften, vier Führungskräfte von Einrichtungen und vier VertreterInnen von Behindertengruppen um gute Lösungen. Heraus kam dabei der Entwurf des Chancengleichheitsgesetzes für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Hauptziel der Neustrukturierung ist der von Landesrat Josef Ackerl angestrebte Paradigmenwechsel im Behindertenbereich, der sich folgendermaßen auswirken soll:

  • Selbst- bzw. Mitbestimmung: (rechtliche wie faktische) Stärkung der Position von Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen
  • Rechtsvereinheitlichung für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Qualitäts- und Kostenmanagement: Strukturierung des Leistungsangebotes, Verfeinerung des Steuerungsinstrumentariums
  • Vereinfachung der Verwaltungsabläufe

Die konkreten und für uns wichtigen Neuerungen lassen sich kurz zusammenfassen:

  • Umfassender Personenkreis (gilt auch für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung)
  • Selbstbestimmung, mobil vor stationär
  • Mehr Rechtsansprüche, z.B. auf bedarfsgerechtes Wohnen, Persönliche Assistenz
  • Subsidiäres Mindesteinkommen

Als Leistung zur Chancengleichheit wird z. B. Persönliche Assistenz genannt.

  • ZIEL IST: Unterstützung unabhängigen Wohnens und selbstbestimmten Lebens
  • Rechtsanspruch auf ...
    - Verfügung über selbst gewählte Hilfen für persönliche Hilfe in allen Bereichen täglichen Lebens
    - Vorsorge für Wahrnehmung der Arbeitgeberaufgaben (z. B. die Persönliche Assistenz GmbH)
  • Im Einzelfall evt. auch bei Versorgung in Einrichtung ("Hinausbegleitung") bzw. bei Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder unter 18 Jahren
  • Alternativ: Mobile Pflege und Betreuung

Ein ausgleichendes (subsidiäres) Mindesteinkommen soll eine grundsätzliche finanzielle Mindest-Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle sicherstellen, die nach diesem Gesetz darauf Anspruch haben.

Vorgesehen ist auch eine verpflichtende Hilfebedarfskonferenz mit der betroffenen Person und deren VertreterIn bzw. Vertrauensperson (Peer). Damit soll verhindert werden, dass über den Kopf des Menschen mit Beeinträchtigung entschieden wird, was für ihn gut ist.

Ich, Brigitte Moosbrugger, war als Vertreterin der Menschen mit einer körperlichen Behinderung in dieser Arbeitsgruppe. Es ist mir ohne Zweifel gelungen, einige Forderungen von SLI und Anliegen von behinderten Menschen in Einrichtungen aktiv einzubringen. Wie viele Änderungen es aber geben wird, bis das Gesetz durch den Landtag genehmigt wird, ist schwer abzuschätzen. So sehr ich dieses Chancengleichheitsgesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüße, so skeptisch bin ich auch, was die konkrete Umsetzung in den Alltag betrifft. Auf diesem Prozess hin zur Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Menschen mit einer Behinderung wird es sicher noch viele Kämpfe, Erfolge und auch Rückschläge geben. Unsere Aufgabe wird es wohl sein durchzuhalten, unser Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und dabei auch immer wieder "unbequem" zu sein.